AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (elektronischer und schriftlicher Form ) mit OnTour Report, Burgring 13, Wien City 1020. Abweichende AGB`s nationaler und internationaler Vertragspartner sind kein Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Brief oder E-mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind immer unverbindlich.

Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Brutto-Preise incl. Steuern.

Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss grundsetzlich in schriftlicher Form oder per E-mail erfolgen und wird durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw Bestätigung per E-Mmail oder Brief angenommen. Bestellungen per E-Mail sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

Nutzungsvereinbarung
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

Eigentumsvorbehalt
Erstellte Websites und Designs sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Erstellers.

Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte und erstellte Internetseiten, Programme, Grafiken Bilder etc. bleibt allein beim Ersteller.
Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, das Nutzungsrecht.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung derselben in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

Referenz-Link
Der Ersteller hat das Recht, das erstellte Design auf der Webseite von ontour.report als Referenz zu veröfentlichen.

Lieferzeit
Liefertermine sind gesondert zu vereinbaren. Änderungen durch den Auftraggeber verlängern die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug steht dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Verfügung.

Korrekturen und Abnahme
Änderungen an dem einmal vorgefertigten Grundkonzept bedürfen der Schriftform. Für mündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektarbeiten keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, gelten die abgelieferten Projektarbeiten als abgenommen.

Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen oder Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen oder Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.